Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation
Sie haben Interesse an einer Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation?
Unsere Seminare werden von fachlich kompetenten Moderatoren durchgeführt.
Termine zur (beschleunigten) Grundqualifikation auf Anfrage.
Die Grundqualifikation kann entweder durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr müssen laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifikation nachweisen. Das betrifft Selbstständige und Angestellte. die gewerblich mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, D1, D1E oder D/DE unterwegs sind – auch für den Werkverkehr und für Transporthilfstätigkeiten.
Seit dem 23.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation im Fernqualifizierungsnachweis dokumentiert. Dieser ist zusätzlich zum Führerschein erforderlich. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein. Der Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein behält bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit.
Für alle, die eine der oben genannten Fahrerlaubnisse ab dem 10.09.2009 (LKW) bzw. ab dem 10.09.2008 (Bus) erworben haben bzw. neu erwerben wollen, gilt die Pflicht zur Grundqualifikation. Dabei legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Für Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE (oder die alte Klasse 3) besitzen, die vor den oben genannten Stichtagen erteilt worden ist, gilt die Pflicht zur Grundqualifikation „nicht“. Diese Fahrer gelten aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- und Personenverkehr) grundqualifiziert.
Es besteht aber die Pflicht zur Weiterbildung (die sogenannten „5 Module“) im Gesamtumfang von insgesamt 35 Unterrichtseinheiten. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Schulungsinhalte der beschleunigten Grundqualifikation:
Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens (Wirtschaftliche Fahrweise, Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Ladungssicherung (Güterverkehr) bzw. Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort (Personenverkehr).
Die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation umfasst:
140 Unterrichtsstunden (je 60 Minuten inkl. 10 Fahrstunden) und eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK.
Anwendung der Vorschriften für den Güterkraftverkehr bzw. den Personenkraftverkehr (Lenk- und Ruhezeiten, Beförderungsdokumente, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik (Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle, Kriminalität und illegale Einschleusung, Gesundheitsschutz und Ergonomie, Verhalten in Notfällen, Unternehmensimage und Kundenorientierung, Wirtschaftliches Umfeld des Güter- und Personenkraftverkehrs).
Fahrpraktische Übungen:
Die Grundqualifikation kann schon vor dem Erwerb der entsprechenden Führerscheinklasse absolviert werden. Das Mindestalter für die Teilnahme ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.