Klasse D1 – Bus

Was darf ich damit fahren?

  • Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen (jeweils außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt sind
  • Fahrzeuge, die nicht länger als 8 m sind
  • Anhänger mit zG max. 750 kg dürfen mitgeführt werden

 

Unterlagen und Nachweise

  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Sonstiges:

  • Vorbesitz: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre; 
    Mindestalter: 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraft-Fahrer 
    (nach vorheriger medizinisch-psychologischer Untersuchung).
  • Der Bewerber muss seit mind. einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
  • Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
  • Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre