Klasse T

Was darf ich damit fahren?

Landwirtschaftliche Zugmaschinen:

  • auch mit Anhänger
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge, Stapler:

  • auch mit Anhänger
  • bbH max. 40 km/h

 

Unterlagen und Nachweise

  • Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Sonstiges:

  • Kein Vorbesitz nötig
  • Beinhaltet: die Klassen AM und L
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer: unbefristet