Klasse T
Was darf ich damit fahren?
Landwirtschaftliche Zugmaschinen:
- auch mit Anhänger
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge, Stapler:
- auch mit Anhänger
- bbH max. 40 km/h
Unterlagen und Nachweise
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Kein Vorbesitz nötig
- Beinhaltet: die Klassen AM und L
- Mindestalter: 16 Jahre
- Geltungsdauer: unbefristet